Kurz vorab: Diese AGB gelten für alle Leistungen von Rhein-Sieg-Systems – IT-Service, Hardware, Webdesign und Hosting, Wartungs- und Betreuungsverträge, SEO und Recruiting, Projektmanagement sowie die Beratung und Koordination von Photovoltaik-Projekten. Teil A regelt, was für alle Aufträge gilt. Teil B enthält ergänzende Regeln für einzelne Leistungsarten. Teil C enthält die Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Was im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist, geht diesen AGB immer vor.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rhein-Sieg-Systems, Inhaber Jan Hertel, Rodderstraße 41c, 53842 Troisdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Vereine, Praxen und Kanzleien werden als Unternehmer behandelt, soweit sie den Vertrag für ihre berufliche oder satzungsmäßige Tätigkeit schließen. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Die besonderen Bestimmungen in Teil B ergänzen Teil A für die jeweilige Leistungsart und gehen ihm im Fall eines Widerspruchs vor.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen – insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag (z. B. Wartungs- oder Website-Service-Vertrag) – haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf unserer Website, in Prospekten und Preisübersichten („ab“-Preise) sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, ein individuelles Angebot anzufragen.

(2) Unsere schriftlichen Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Für Hardware- und Lizenzpreise kann wegen schwankender Einkaufspreise eine kürzere Bindefrist angegeben werden.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform (z. B. per E-Mail, Brief oder unterschriebenem Angebot) annimmt. Bei Aufträgen ohne vorheriges schriftliches Angebot kommt der Vertrag mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit dem Beginn der Ausführung zustande.

(4) Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass ein Kostenanschlag wesentlich (um mehr als 15 %) überschritten wird, informieren wir den Kunden unverzüglich, bevor weitere Kosten entstehen; der Kunde kann dann nach § 649 BGB kündigen.

(5) Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Brief) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Teil C.

§ 3 Leistungsumfang, Änderungen, Subunternehmer

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und ergänzend aus Teil B. Nachträgliche Ergänzungen und Nebenabreden halten wir zur Beweissicherung in Textform fest; die Wirksamkeit mündlicher Vereinbarungen bleibt davon unberührt.

(2) Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilen wir ihm vorab mit, wie sich diese auf Preis und Termine auswirken. Mehraufwand wird – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach den Sätzen in § 4 abgerechnet. Ohne Zustimmung des Kunden führen wir kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht aus, es sei denn, sie sind zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich und der Kunde ist nicht rechtzeitig erreichbar.

(3) Wir dürfen sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Dienstleister (z. B. Rechenzentren, Domain-Registrare, Fachbetriebe) einsetzen. Für deren Verschulden haften wir wie für eigenes. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt § 9 Abs. 3.

§ 4 Preise

(1) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während eines laufenden Vertrags, informieren wir den Kunden rechtzeitig; für Unternehmer verstehen sich die vereinbarten Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Verbraucher bleiben vereinbarte Endpreise unverändert.

(2) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist (z. B. Festpreis, Paket- oder Monatspreis), rechnen wir nach Aufwand zu folgenden Sätzen ab:

LeistungPrivatkundenGeschäftskunden
Arbeitszeit (vor Ort oder per Fernwartung)69,00 € je Stunde95,00 € je Stunde
Abrechnung der Arbeitszeitim 15-Minuten-Takt (je angefangene Viertelstunde)
Anfahrt bis 15 km ab Troisdorf (einfache Strecke)25,00 € pauschal je Einsatz
Anfahrt bis 30 km ab Troisdorf40,00 € pauschal je Einsatz
Anfahrt über 30 km0,50 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg), mindestens 40,00 €
Fernwartungkeine Anfahrt

(3) Hardware, Software-Lizenzen, Verbrauchsmaterial und Fremdleistungen (z. B. Domain-Gebühren) werden gesondert nach Angebot berechnet. Notwendige Kleinteile (Kabel, Stecker, Dübel) können nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden.

(4) Die Anfahrtspauschale fällt je Einsatz und Anschrift einmal an. Bei Fernwartung entfällt sie.

§ 5 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist genannt ist.

(2) Bei Aufträgen mit einem Hardware- oder Lizenzanteil oder mit einem Auftragswert über 1.000 € können wir eine Anzahlung bis zur Höhe des Hardware- und Lizenzanteils bzw. bis zu 30 % des Auftragswerts verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart ist. Bei Projekten, die über mehrere Wochen laufen, können für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangt werden.

(3) Laufende Vergütungen aus Dauerverträgen (z. B. Wartung, Hosting, Pflege, SEO) sind monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Verzugszinsen betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern können wir zusätzlich die gesetzliche Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen. Einen Verbraucher setzt erst eine Mahnung in Verzug, es sei denn, auf der Rechnung wurde auf die Folgen des § 286 Abs. 3 BGB (Verzug 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang) hingewiesen.

(5) Die erste Mahnung, die den Verzug begründet, ist kostenfrei. Für jede weitere Mahnung nach Verzugseintritt berechnen wir pauschal 2,50 € für Porto und Aufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

(6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Rechte des Kunden wegen Mängeln – insbesondere das Recht, einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung eines Mangels zurückzubehalten – bleiben unberührt.

(7) Ist der Kunde bei einem Dauervertrag mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, dürfen wir unsere laufenden Leistungen nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen ganz oder teilweise einstellen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Vor einer Abschaltung von Websites oder Postfächern weisen wir ausdrücklich auf diese Folge hin. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Termine, Absagen, Leistungshindernisse

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Andernfalls handelt es sich um Zielvorgaben, die wir nach Kräften einhalten.

(2) Vereinbarte Vor-Ort-Termine kann der Kunde bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben. Bei einer späteren Absage oder wenn wir den Kunden zum vereinbarten Termin nicht antreffen bzw. keinen Zugang erhalten, können wir die vereinbarte Anfahrtspauschale als Ersatz für den entstandenen Aufwand berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere Lieferengpässe von Herstellern und Großhändlern, Störungen bei Rechenzentren oder Netzbetreibern, höhere Gewalt, Krankheit des Inhabers oder fehlende Mitwirkung des Kunden –, verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir unverzüglich.

§ 7 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Zugangsdaten und Berechtigungen zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt bei Bedarf einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.

(2) Vor Arbeiten an Geräten, Systemen oder Daten sichert der Kunde seine Daten in eigener Verantwortung, sofern nicht die Datensicherung selbst ausdrücklich zu unserem Auftrag gehört (siehe § 9 Abs. 1). Auf Wunsch übernehmen wir die Sicherung vor Beginn der Arbeiten gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Veränderung der von uns zu bearbeitenden Hard- und Software berechtigt ist (insbesondere Lizenzen, Eigentum, Zustimmung des Arbeitgebers oder Vermieters) und weist uns auf Besonderheiten hin, etwa auf Leitungen in Wänden, Gewährleistungs- oder Leasingbedingungen und laufende Fristen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Den dadurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) können wir nach § 4 berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte (§§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Gefahrübergang

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung; der Unternehmer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern und tritt uns die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber ab.

(2) Rechte an von uns erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Websites, Grafiken, Konzepte, Skripte, Dokumentationen) erhält der Kunde im vertraglich vereinbarten Umfang mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung. Bis dahin dulden wir die Nutzung widerruflich. Einzelheiten zu Websites regelt Teil B § B4.

(3) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe über, auch beim Versand. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder – beim Versand auf Wunsch des Kunden – mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.

§ 9 Datensicherung, Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Eine Datensicherung schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört (z. B. Backup-Lösung, NAS-Einrichtung, Wartungsvertrag mit Backup-Prüfung, Hosting). Auch dann ersetzt eine Sicherung keine revisionssichere Archivierung im Sinne steuerlicher Aufbewahrungspflichten (GoBD); für diese ist der Kunde selbst verantwortlich.

(2) Wir behandeln alle Informationen und Daten des Kunden, die uns bei der Auftragsdurchführung bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Zugangsdaten bewahren wir nur so lange und so geschützt auf, wie es für den Auftrag erforderlich ist.

(3) Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. bei Wartung, Fernwartung, Hosting oder Bewerbungsformularen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wir stellen hierfür eine Vorlage bereit. Verantwortlicher für die Daten bleibt der Kunde.

(4) Wie wir selbst personenbezogene Daten unserer Kunden verarbeiten, erklärt unsere Datenschutzerklärung unter rhein-sieg-systems.de/datenschutz.

(5) Gegenüber Unternehmern dürfen wir den Firmennamen und das Logo des Kunden sowie eine kurze Beschreibung des Projekts als Referenz nennen, solange der Kunde dem nicht widerspricht; ein Widerspruch ist jederzeit formlos möglich. Verbraucher nennen wir nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

§ 10 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen ohne Einschränkung, insbesondere zwei Jahre beim Kauf neuer Sachen und bei Werkleistungen sowie fünf Jahre bei Bauwerken und Sachen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Beim Kauf gebrauchter Sachen beträgt die Frist ein Jahr, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB).

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen und Werkleistungen ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme; für gebrauchte Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt nicht für Bauwerke und Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 478 BGB sowie für Schadensersatzansprüche, die sich nach § 11 richten. Kaufleute müssen Ware nach § 377 HGB unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich rügen.

(4) Keine Mängel sind insbesondere Störungen, die auf unsachgemäßer Bedienung, Eingriffen des Kunden oder Dritter, fehlenden oder abgelehnten Updates, ungeeigneter Umgebung (z. B. Überspannung, Feuchtigkeit) oder auf Änderungen durch Hersteller und Plattformbetreiber nach Abnahme beruhen, es sei denn, wir haben diese Umstände zu vertreten.

(5) Für Software und Online-Dienste Dritter (z. B. Betriebssysteme, Microsoft 365, Virenschutz, Cloud-Dienste) gelten im Verhältnis zum Hersteller dessen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Wir haften für die Auswahl, Installation und Einrichtung im Rahmen dieser AGB, nicht jedoch für Funktionsänderungen oder Einstellungen eines Dienstes durch den Hersteller.

(6) Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Bei der Abwicklung unterstützen wir auf Wunsch gegen Aufwand, soweit der Garantiefall nicht zugleich ein von uns zu vertretender Mangel ist.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen von Abs. 2 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit die Datensicherung selbst zu unseren vertraglichen Pflichten gehört.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Abs. 2 je Schadensfall auf 125.000 € für Vermögensschäden und auf 1.000.000 € für Sachschäden begrenzt. Schadensersatzansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; für die Fälle des Abs. 1 bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.

(5) Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet ist. Leistungsbeschreibungen, Messergebnisse, Empfehlungen und Prognosen (z. B. zu Geschwindigkeit, Erreichbarkeit, Einsparungen oder Erträgen) sind Beschreibungen bzw. Einschätzungen und keine Garantie oder Erfolgszusage.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen, die den Vertrag betreffen (z. B. Kündigungen, Mängelanzeigen, Widerspruch), sollen in Textform (E-Mail genügt) erfolgen. Für Kündigungen von Dauerverträgen gilt § B3 Abs. 5.

(2) Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Troisdorf (zuständig: Amtsgericht Siegburg bzw. Landgericht Bonn). Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(5) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Teil B – Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

§ B1 IT-Service, Support und Fernwartung

(1) IT-Service, Support, Fehlersuche und Beratung erbringen wir als Dienstleistung nach Aufwand. Ein bestimmter Erfolg – etwa die Beseitigung eines Fehlers oder die Rettung von Daten von einem beschädigten Datenträger – ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Die Arbeitszeit wird auch dann berechnet, wenn sich ein Problem als nicht mit vertretbarem Aufwand lösbar erweist; wir informieren den Kunden in diesem Fall rechtzeitig, bevor weiterer Aufwand entsteht.

(2) Fernwartung findet nur statt, wenn der Kunde die Sitzung selbst freigibt (z. B. über die Windows-Schnellhilfe oder ein von uns benanntes Programm) und während der Sitzung erreichbar ist. Der Kunde kann die Sitzung jederzeit beenden. Dauerhafte Fernzugänge richten wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung ein. Für die Dauer der Sitzung sollte der Kunde vertrauliche Dokumente schließen, die für die Arbeiten nicht benötigt werden.

(3) Arbeiten an der elektrischen Hausinstallation (230/400 Volt), an Zählerplätzen und an Blitzschutz führen wir nicht selbst aus. Soweit solche Arbeiten erforderlich sind, müssen sie durch einen in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen, den der Kunde beauftragt oder den wir auf Wunsch vermitteln.

(4) Bei Netzwerk-, WLAN- und Kabelarbeiten bohren und verlegen wir nur nach Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde weist uns auf verdeckt verlegte Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Heizung) hin; für Schäden an nicht angezeigten und nicht erkennbaren Leitungen haften wir nur nach § 11.

(5) Bei Videoüberwachungsanlagen ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Wir beraten zur technischen Umsetzung und weisen auf die üblichen Anforderungen (Ausrichtung, Hinweisschilder, Speicherdauer) hin; die rechtliche Zulässigkeit im Einzelfall – insbesondere bei Erfassung öffentlicher Flächen, von Nachbargrundstücken oder Beschäftigten – prüft und verantwortet der Kunde.

§ B2 Lieferung von Hardware und Software

(1) Beschaffen wir Hardware oder Software für den Kunden, gelten ergänzend die Regeln des Kaufrechts. Angaben zu Lieferzeiten beruhen auf den Auskünften unserer Lieferanten. Ist bestellte Ware ohne unser Verschulden nicht lieferbar, informieren wir den Kunden unverzüglich und schlagen eine gleichwertige Alternative vor; nimmt der Kunde diese nicht an, können beide Seiten insoweit vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(2) Software-Lizenzen und Abonnements (z. B. Microsoft 365, Virenschutz) werden auf den Namen des Kunden erworben bzw. in seinem Konto eingerichtet. Der Kunde ist Lizenznehmer und muss die Lizenzbedingungen des Herstellers einhalten. Laufende Abonnements kündigt der Kunde selbst beim Anbieter, sofern wir nicht ausdrücklich mit der Verwaltung beauftragt sind.

(3) Bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze und Geräte übergeben wir auf Wunsch ein Übergabeprotokoll mit den wesentlichen Einstellungen. Zugangsdaten übergeben wir dem Kunden und bewahren sie nicht dauerhaft auf.

(4) Altgeräte nehmen wir auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung zur fachgerechten Entsorgung mit. Datenträger löschen oder vernichten wir nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist; auf Wunsch mit Nachweis. Ohne einen solchen Auftrag bleibt der Kunde für die Löschung seiner Daten auf Altgeräten verantwortlich.

§ B3 Laufende Verträge (Wartung, Betreuung, Hosting, Pflege, SEO, Recruiting)

(1) Für alle Verträge mit laufender, regelmäßig wiederkehrender Leistung (Dauerverträge) gelten ergänzend die folgenden Regeln. Der Inhalt des gewählten Pakets ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Einzelvertrag.

(2) Im Paket enthaltene Stundenkontingente gelten je Kalendermonat. Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und werden nicht erstattet oder übertragen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Darüber hinausgehende Leistungen rechnen wir zum im Vertrag genannten Vorzugssatz, sonst nach § 4 ab.

(3) Angegebene Reaktionszeiten sind Richtwerte und beziehen sich auf Werktage (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) zwischen 8 und 18 Uhr. Eine Reaktionszeit ist die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung, nicht bis zur Behebung. Garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten (SLA) gelten nur, wenn sie ausdrücklich als garantiert vereinbart sind.

(4) Laufzeit: Es gilt die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, gilt diese Kündigungsfrist von Beginn an. Gegenüber Verbrauchern beträgt eine vereinbarte Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate; nach deren Ablauf kann der Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist und trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht zahlt.

(6) Preisanpassungen: Gegenüber Unternehmern können wir die Monatsvergütung nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen an gestiegene Kosten (insbesondere Rechenzentrums-, Lizenz- und Personalkosten) anpassen, höchstens einmal je zwölf Monate. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Gegenüber Verbrauchern gelten Preisänderungen nur mit deren Zustimmung.

§ B4 Webdesign und Website-Erstellung

(1) Die Erstellung einer Website ist ein Werkvertrag. Der Umfang (Seitenanzahl, Funktionen, Inhalte, Anzahl der Entwürfe) ergibt sich aus dem Angebot. Im Festpreis sind – soweit nichts anderes vereinbart – zwei Korrekturrunden je Projektphase enthalten; weitere Änderungswünsche rechnen wir nach Aufwand ab.

(2) Der Kunde liefert Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte rechtzeitig und in verwendbarer Form. Er versichert, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten hat (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild) und diese keine Rechte Dritter verletzen. Werden wir wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt uns der Kunde von den Ansprüchen frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Für den Inhalt der Website ist der Kunde als Betreiber verantwortlich. Das gilt auch für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und branchenspezifische Pflichtangaben. Wir binden diese Texte technisch ein und weisen auf erkennbare Lücken hin, erbringen jedoch keine Rechtsberatung. Wir empfehlen, Rechtstexte über einen spezialisierten Dienst oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt zu erstellen. Eine Prüfung der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder anderer rechtlicher Anforderungen schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Abnahme: Nach Fertigstellung stellen wir die Website zur Prüfung bereit und fordern den Kunden zur Abnahme auf. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung und Aufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist (§ 640 Abs. 2 BGB). Verbraucher weisen wir in der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich auf diese Folge hin. Gegenüber Unternehmern gilt die Website auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sie auf seinen Wunsch für den regulären Betrieb freischalten lässt und nicht innerhalb von 14 Tagen danach wesentliche Mängel rügt.

(5) Nutzungsrechte: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an der für ihn erstellten Website ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen Zwecke, einschließlich des Rechts, die Website selbst oder durch Dritte zu ändern und weiterzuentwickeln. Für eingesetzte Fremdbestandteile (z. B. Content-Management-System, Themes, Plugins, Schriften, Stockfotos) gelten die Lizenzen der jeweiligen Rechteinhaber; wir übergeben die Lizenzinformationen auf Anfrage. Allgemeine Programmteile, Vorlagen und Know-how, die wir auch für andere Kunden verwenden, bleiben unser Eigentum.

(6) Wird die Website ohne Einrichtungsgebühr ausschließlich über eine Monatspauschale finanziert, besteht das Nutzungsrecht nach Abs. 5 für die Dauer des Vertrags. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit und vollständiger Bezahlung aller fälligen Beträge geht es auf Wunsch des Kunden dauerhaft auf ihn über; endet der Vertrag vorher, kann der Kunde das dauerhafte Nutzungsrecht gegen Zahlung der restlichen Monatspauschalen bis zum Ende der Mindestlaufzeit erwerben.

(7) Einen dezenten Hinweis auf uns als Ersteller (z. B. „Webdesign: Rhein-Sieg-Systems“ im Fußbereich) setzen wir nur mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann ihn jederzeit entfernen lassen.

(8) Die Website wird für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari) auf Desktop und Mobilgeräten optimiert. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen schulden wir nicht.

§ B5 Hosting, Domains, E-Mail und Website-Pflege

(1) Wir stellen Webspace, Domains und E-Mail-Postfächer über einen Rechenzentrumsbetreiber mit Standort in Deutschland bereit, den wir als Subunternehmer einsetzen. Den Umfang (Speicherplatz, Anzahl der Postfächer, Leistungen der Pflege) regelt das Angebot.

(2) Domains registrieren wir im Namen und auf den Kunden als Inhaber. Für die Registrierung gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC eG für .de-Domains). Wir schulden die Beantragung, nicht die tatsächliche Zuteilung einer Wunschdomain. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Domain keine Rechte Dritter (insbesondere Namens- und Markenrechte) verletzt.

(3) Wir streben eine Erreichbarkeit der Server von mindestens 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Störungen beim Rechenzentrum oder im Internet, Angriffe Dritter, höhere Gewalt). Eine garantierte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er selbst oder in seinem Auftrag auf seiner Website oder in seinen Postfächern speichert. Er darf keine rechtswidrigen Inhalte bereitstellen, keine unverlangte Massenwerbung versenden und keine Dienste nutzen, die die Sicherheit oder Stabilität der Server gefährden. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Rechtsverstoß oder bei einer akuten Gefahr (z. B. Schadsoftware, gehackte Website, Spam-Versand) dürfen wir die betroffenen Inhalte oder Dienste vorübergehend sperren, soweit dies erforderlich ist. Wir informieren den Kunden unverzüglich und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

(5) Datensicherung: Im Rahmen der Pakete mit Sicherung erstellen wir regelmäßige Sicherungen der Website in dem im Angebot genannten Rhythmus. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach einer Störung; wiederhergestellt wird der jeweils letzte vorhandene Sicherungsstand. Sicherungen ersetzen weder eine revisionssichere Archivierung noch eigene Kopien des Kunden. E-Mail-Postfächer sind kein Archiv: Geschäftsbriefe und andere aufbewahrungspflichtige E-Mails muss der Kunde selbst GoBD-konform archivieren. Für versehentlich gelöschte E-Mails schulden wir keine Wiederherstellung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(6) Spam- und Virenfilter arbeiten nach technischen Kriterien. Es lässt sich nicht ausschließen, dass erwünschte E-Mails als Spam eingestuft oder unerwünschte zugestellt werden.

(7) Website-Pflege umfasst Sicherheits-Updates für das eingesetzte System und die Plugins sowie kleinere Inhaltsänderungen im im Angebot vereinbarten Umfang. Kleinere Änderungen sind Anpassungen bestehender Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Öffnungszeiten), keine neuen Seiten oder Funktionen. Größere Änderungen bieten wir gesondert an.

(8) Vertragsende: Auf Wunsch des Kunden übertragen wir Domains an einen neuen Anbieter (Herausgabe des Auth-Codes) und stellen die Website-Dateien und Datenbanken sowie – soweit technisch möglich – einen Export der Postfächer zur Verfügung, sofern alle fälligen Beträge bezahlt sind. Der Kunde sollte den Umzug spätestens zwei Wochen vor Vertragsende anstoßen. 30 Tage nach Vertragsende löschen wir die gespeicherten Daten endgültig, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Domains, die bis dahin weder übertragen noch weiter bezahlt sind, können wir nach Ankündigung in Textform an die Vergabestelle zurückgeben (Löschung oder Überführung in die Verwaltung der Vergabestelle).

§ B6 SEO, Google-Unternehmensprofil und Recruiting

(1) SEO-Betreuung, Pflege des Google-Unternehmensprofils und Recruiting-Pakete sind Dienstleistungen. Wir schulden die vereinbarten Tätigkeiten und eine monatliche Übersicht über die geleistete Arbeit, keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere garantieren wir keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, keine Anzahl von Anfragen, Bewertungen oder Bewerbungen. Suchmaschinen und Plattformen ändern ihre Regeln laufend und ohne Vorankündigung.

(2) Das Google-Unternehmensprofil und andere Plattformkonten bleiben im Eigentum und in der Inhaberschaft des Kunden. Wir erhalten lediglich Verwaltungsrechte, die der Kunde jederzeit entziehen kann und die wir bei Vertragsende zurückgeben.

(3) Werbebudgets für bezahlte Anzeigen (z. B. Google Ads, Meta, Stellenportale) sind nicht im Paketpreis enthalten und werden vom Kunden direkt an den Plattformbetreiber gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Inhalte, die wir im Namen des Kunden veröffentlichen (z. B. Beiträge, Stellenanzeigen), stimmen wir vorher mit ihm ab. Stellenanzeigen müssen den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genügen; die Verantwortung für den Inhalt trägt der Kunde als Arbeitgeber. Gefälschte oder gekaufte Bewertungen erstellen oder vermitteln wir nicht.

(5) Bewerberdaten aus Bewerbungsformularen gehen ausschließlich an den Kunden. Er ist für deren Verarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich; für unsere technische Bereitstellung gilt § 9 Abs. 3.

(6) Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist; im Übrigen gilt § B3.

§ B7 IT-Projektmanagement und Beratung

(1) Projektmanagement und Beratung erbringen wir als Dienstleistung, entweder nach Aufwand oder zu einem vereinbarten Festpreis für einen definierten Leistungsumfang. Entscheidungen über Ziele, Budgets, Anbieter und Abnahmen trifft der Kunde; wir bereiten sie vor und dokumentieren sie.

(2) Für Leistungen, die als in sich abgeschlossenes Werk vereinbart sind (z. B. ein Konzept, eine Dokumentation, eine Migration), gilt die Abnahmeregel in § B4 Abs. 4 entsprechend.

(3) Leistungen anderer Anbieter, die der Kunde auf unsere Empfehlung hin direkt beauftragt, schuldet der jeweilige Anbieter. Wir haften insoweit nur für die sorgfältige Auswahl und Beratung nach § 11.

§ B8 Photovoltaik und Stromspeicher

(1) Bei Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichern und Wallboxen beraten wir den Kunden, ermitteln den Bedarf, holen Angebote von Partner-Fachbetrieben ein, vergleichen sie und koordinieren das Projekt als Ansprechpartner des Kunden. Planung, Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt ein von uns vermittelter Fachbetrieb.

(2) Der Vertrag über Lieferung und Errichtung der Anlage kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Fachbetrieb zustande; für ihn gelten dessen Vertragsbedingungen. Mängelansprüche wegen der Anlage richtet der Kunde an den Fachbetrieb; wir unterstützen ihn dabei. Für unsere eigene Beratung und Koordination haften wir nach § 11.

(3) Erhalten wir für die Vermittlung eine Vergütung vom Fachbetrieb, weisen wir den Kunden vor Vertragsschluss darauf hin.

(4) Ertrags-, Autarkie- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen (auch über unseren PV-Rechner) sind Prognosen auf Grundlage der angegebenen Werte und üblicher Annahmen. Tatsächliche Erträge hängen unter anderem von Wetter, Verschattung, Verbrauchsverhalten, Strompreisen und Einspeisevergütung ab; ein bestimmter Ertrag oder eine bestimmte Rendite wird nicht zugesichert. Steuerliche oder förderrechtliche Fragen klärt der Kunde mit seiner Steuerberatung bzw. dem Fördergeber.

(5) Eine eigene Planung, Lieferung, Montage oder Errichtung von Anlagen übernehmen wir nicht. Wir sind weder Vertragspartner noch Erfüllungsgehilfe des Fachbetriebs und haften nicht für dessen Leistungen, Termine, Preise oder Zahlungsfähigkeit; unsere Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl des Fachbetriebs und unsere eigene Beratung nach § 11.

Teil C – Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu. Es gilt Belehrung 1 für Verträge über Dienst- und Werkleistungen und Belehrung 2 für Verträge, bei denen wir Waren (z. B. Hardware) liefern – auch zusammen mit Einrichtungsleistungen.

Belehrung 1 – Verträge über Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rhein-Sieg-Systems, Inhaber Jan Hertel, Rodderstraße 41c, 53842 Troisdorf, Telefon +49 176 22746341, E-Mail info@rhein-sieg-systems.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Belehrung 2 – Verträge über die Lieferung von Waren

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rhein-Sieg-Systems, Inhaber Jan Hertel, Rodderstraße 41c, 53842 Troisdorf, Telefon +49 176 22746341, E-Mail info@rhein-sieg-systems.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Hinweise zum Erlöschen und zum Ausschluss des Widerrufsrechts

  • Bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Ihren Vorgaben angefertigt oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), und nicht bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB); für weitere Leistungen, die Sie bei diesem Besuch zusätzlich verlangen, besteht das Widerrufsrecht.
  • Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB).
  • Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. Lizenzschlüssel zum Download), erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben – eine eindeutige formlose Erklärung, z. B. per E-Mail, genügt.

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Rhein-Sieg-Systems, Inhaber Jan Hertel, Rodderstraße 41c, 53842 Troisdorf, E-Mail: info@rhein-sieg-systems.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________

– Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________
– Name des/der Verbraucher(s): ____________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
– Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.